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   OLG Dresden, 02.03.2006 - 13 U 2242/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15610
OLG Dresden, 02.03.2006 - 13 U 2242/05 (https://dejure.org/2006,15610)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.03.2006 - 13 U 2242/05 (https://dejure.org/2006,15610)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. März 2006 - 13 U 2242/05 (https://dejure.org/2006,15610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung des Spielbetriebs trotz Insolvenz des Sportvereins als Verpflichtung gegenüber dem Sponsor; Beibehaltung der Mannschaft bei Insolvenz des Sportvereins wegen Bindung aus dem Sponsorvertrag; Abgrenzung eines Sponsoringvertrags zur Schenkung

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 311; ; BGB § 516 Abs. 1; ; BGB § 518 Abs. 1; ; BGB § 780; ; GmbHG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 516 Abs. 1 § 780
    Rechtliche Anforderungen an Sponsoringvertrag - Abgrenzung zu Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2007, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2006 - 13 U 2242/05
    Der Sponsoringvertrag lässt sich keinem der im BGB geregelten besonderen Schuldvertragstypen zuordnen, ist aber als Vertrag eigener Art von der Vertragsfreiheit gedeckt und insoweit in Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 117, 353 = ZIP 1992, 804; BGH, WM 1992, 1674 = NJW 1992, 2690 unter 2; BGHSt 47, 187 = WM 2002, 564 unter B.IV.1.b.aa) und Schrifttum (vgl. etwa Bruhn-Mehlinger, Rechtliche Gestaltung des Sponsoring, 2. Aufl. 1995, Band I, S. 3 ff.; Krome, DB 1999, 2030; Weiand, NJW 1994, 227, 230) anerkannt.

    Vielmehr ermöglicht es § 311 BGB den Parteien, im Rahmen des rechtlich Zulässigen beliebige Leistungspflichten zu begründen (vgl. BGH, WM 1992, 1674 = NJW 1992, 2690 unter 2).

  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2006 - 13 U 2242/05
    Der Sponsoringvertrag lässt sich keinem der im BGB geregelten besonderen Schuldvertragstypen zuordnen, ist aber als Vertrag eigener Art von der Vertragsfreiheit gedeckt und insoweit in Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 117, 353 = ZIP 1992, 804; BGH, WM 1992, 1674 = NJW 1992, 2690 unter 2; BGHSt 47, 187 = WM 2002, 564 unter B.IV.1.b.aa) und Schrifttum (vgl. etwa Bruhn-Mehlinger, Rechtliche Gestaltung des Sponsoring, 2. Aufl. 1995, Band I, S. 3 ff.; Krome, DB 1999, 2030; Weiand, NJW 1994, 227, 230) anerkannt.
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2006 - 13 U 2242/05
    Durch die Stundung wurde die Fälligkeit jeweils hinausgeschoben (vgl. BGH, NJW 1998, 2060, 2061).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 64/90

    Ereignis-Sponsorwerbung - Sponsorwerbung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.03.2006 - 13 U 2242/05
    Der Sponsoringvertrag lässt sich keinem der im BGB geregelten besonderen Schuldvertragstypen zuordnen, ist aber als Vertrag eigener Art von der Vertragsfreiheit gedeckt und insoweit in Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 117, 353 = ZIP 1992, 804; BGH, WM 1992, 1674 = NJW 1992, 2690 unter 2; BGHSt 47, 187 = WM 2002, 564 unter B.IV.1.b.aa) und Schrifttum (vgl. etwa Bruhn-Mehlinger, Rechtliche Gestaltung des Sponsoring, 2. Aufl. 1995, Band I, S. 3 ff.; Krome, DB 1999, 2030; Weiand, NJW 1994, 227, 230) anerkannt.
  • BFH, 23.03.2023 - III R 5/22

    (Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines

    aa) Ein Sponsoringvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Sponsor dem Gesponserten zur Förderung seiner Aktivitäten auf sportlichem, kulturellem, sozialem oder ähnlich bedeutsamem gesellschaftspolitischen Gebiet Geld, Sachmittel oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt und der Gesponserte sich als Gegenleistung dazu verpflichtet, in bestimmter Weise über die Entfaltung der geförderten Aktivitäten die kommunikativen Ziele des Sponsors zu unterstützen (Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Dresden vom 02.03.2006 - 13 U 2242/05, OLG-Report --OLGR-- Dresden 2007, 253, unter II.1.; vgl. Weiand, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 227, 230, und Jedlitschka, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht --GRUR-- 2014, 842).
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